FAQs
Für Eltern und Erwachsene
- Braucht mein Kind wirklich eine Zahnspange?
- Wann muss eine Zahnspange überhaupt sein?
- Zahnregulierung - nur wegen der Schönheit?
- Bei meinem Kind sollen gesunde Zähne gezogen werden! Muss das sein?
- Wie kann man einer Entfernung von bleibenden Zähnen vorbeugen?
- Ist die Entfernung von Milchzähnen unbedenklich?
- Frühzeitiger Milchzahnverlust – was tun?
- Kieferorthopädie für Kinder – wann sollte mit der Behandlung meines Kindes begonnen werden?
- Wie lange dauert die Behandlung im Durchschnitt?
- Sind festsitzende Spangen nicht besser?
- Mein Kind lutscht am Daumen. Welche Folgen hat das Lutschen?
- Zahnunfall – was können und müssen Sie tun?
- Wer übernimmt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung?
- Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Braucht mein Kind wirklich eine Zahnspange?
Zahnspangen sind unter Gleichaltrigen schon lange kein „Makel" mehr, denn jedes Jahr bekommen alleine in Deutschland über eine Million Kinder eine Zahnspange! Und das hat mehrere Gründe: Zum einen legen Eltern einen größeren Wert auf gesunde und gerade Zähne (denn Nichtanlagen von Zähnen und gravierende Fehlstellungen werden immer häufiger) und zum zweiten sind heute die schädlichen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser bekannt als früher.
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Wann muss eine Zahnspange überhaupt sein?
Sobald einzelne Zähne schief im Kiefer sitzen oder der Biss nicht stimmt, kann dies schon bald Folgen haben: z. B. Sprach- oder Zungenfehler oder es kann auch verstärkt zu Karies und Parodontalschäden kommen.
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Zahnregulierung - nur wegen der Schönheit?
Der ästhetische Ansatz ist innerhalb der Kieferorthopädie nur ein Zusatznutzen. Im Vordergrund der Entscheidung stehen immer die medizinischen Gesichtspunkte, z. B. ob die Fehlstellung der Gesundheit schaden kann.
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Bei meinem Kind sollen gesunde Zähne gezogen werden! Muss das sein?
Aufgrund der engen Kassenbudgets werden oftmals gesunde Zähne voreilig gezogen, weil dies die Krankenkassen günstiger kommt als eine umfangreiche, aber sinnvollere kieferorthopädische Behandlung. Da es uns um die Erhaltung eines vollständigen und intakten Gebisses geht, empfehlen wir Ihnen in jedem Falle bei ausstehenden Zahnentfernungen eine 2. Meinung einzuholen – sprechen Sie uns hierfür einfach an!
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Wie kann man einer Entfernung von bleibenden Zähnen vorbeugen?
Bei einem ausgeprägten Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße, z. B. bei einem zu kleinen Kiefer, kann die Kieferorthopädie durch den rechtzeitigen Einsatz von Zahnspangen das Kieferwachstum fördern und somit die Extraktion (Zahnentfernung) vermeiden.
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Ist die Entfernung von Milchzähnen unbedenklich?
Oftmals bedeutet eine frühzeitige Entfernung von Michzähnen, dass bleibende Zähne im späteren Verlauf aufgrund von Platzmangel gezogen werden müssen (Einleitung einer Extraktionstherapie). Wenn ein Milchzahn zu früh entfernt wird, z. B. wegen Karies, sollte die Notwendigkeit eines Platzhalters in jedem Fall überprüft werden. Grundsätzlich streben wir die Erhaltung von Milchzähnen solange als möglich an.
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Frühzeitiger Milchzahnverlust – was tun?
Beim vorzeitigen Verlust von Milchzähnen, in aller Regel wenigstens 1 – 1 ½ Jahre vor dem physiologischen Zahnwechsel,
sollte über die Eingliederung eines Lückenhalters ernsthaft nachgedacht werden, denn neben der Abbeißfunktion erfüllen die
Milchfrontzähne eine weitere wichtige Funktion: die Lautbildung beim Sprechen. Übrigens ist die Mitarbeit der Kleinkinder
erfahrungsgemäß ab dem vierten Lebensjahr erstaunlich gut.
Ein Lückenhalter besteht aus einer Acryl-Gaumenplatte, an der die verloren gegangenen Zähne durch Kunststoffzähne ersetzt werden.
Diese kleine Zahnspange hindert somit die Zunge, sich in den freien Zwischenraum einzulagern und Sprechfehler zu provozieren,
besonders bei S- und Z-Lauten.
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Kieferorthopädie für Kinder – wann sollte mit der Behandlung meines Kindes begonnen werden?
Vor der Behandlung sollte bereits mit dem 3.-5. Lebensjahr eine erste kieferorthopädische Kontrolle erfolgen!
In diesem Alter lassen sich schon große Abweichungen von der Norm erkennen.
Der eigentliche Beginn einer normalen kieferorthopädischen Behandlung erfolgt meistens während des Zahnwechsels oder direkt
nach Abschluss des Zahnwechsels. Doch auch hierbei gilt: je nach Fehlstellung kann der Behandlungsbeginn stark variieren.
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Wie lange dauert die Behandlung im Durchschnitt?
Die Dauer der gesamten kieferorthopädischen Behandlung kann je nach Fehlstellung der Zähne bzw. des Kiefers, der Gewebereaktion und natürlich der Mitarbeit Ihres Kindes zwischen 1 und 4 Jahren betragen. Es hängt aber grundsätzlich sehr vom Einzelfall und der Mitarbeit des Kindes ab.
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Sind festsitzende Spangen nicht besser?
Je nach kieferorthopädischer Diagnose und Art der Fehlstellung bekommt Ihr Kind eine herausnehmbare, eine festsitzende Spange und / oder das so genannte Non-Compliance-Gerät (das sind Apparaturen, die die Zähne bewegen, ohne dass dabei die Mitarbeit Ihres Kindes erforderlich ist).
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Mein Kind lutscht am Daumen. Welche Folgen hat das Lutschen?
Es ist ein Irrglaube, dass gleich jede Lutschgewohnheit zu einer Zahnstellungsanomalie führt. Dennoch kann der
Daumen oder auch der Sauger bei dauerndem Gebrauch zu einer Deformierung der Zahnreihen und der Kieferform, besonders des Oberkiefers,
führen.
Ist durch die Lutschgewohnheit eine Frontzahnstufe entstanden, legt sich meist die Unterlippe zwischen die Zahnreihen, verstärkt die
primäre Fehlstellung und verhindert den Selbstausgleich.
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Zahnunfall – was können und müssen Sie tun?
Besonders Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) sind häufig von Frontzahnverletzungen betroffen. Oft sind
bei Spiel-, Sport- und Verkehrsunfällen Zähne ausgeschlagen worden oder Teile eines Zahnes sind abgebrochen. Diese Zahnverluste
ziehen oft jahrelange Behandlungen und erhebliche Folgekosten hinter sich her. Die Kau- und Sprachfunktion und nicht zuletzt die
Ästhetik werden ebenso in Mitleidenschaft gezogen.
Doch ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne können oft gerettet werden! Je nach Zahnverletzung gibt es hierbei verschiedene
Möglichkeiten. In jedem Fall suchen Sie möglichst rasch den Zahnarzt oder eine Zahnklinik auf!
Zur Vorbeugung von Zahnverletzungen können Sie Ihrem Kind einen Mundschutz für Zähne anfertigen lassen. Mundschutzgeräte helfen
bei sportlichen Aktivitäten oder bei Freizeitbeschäftigungen, das Verletzungsrisiko zu vermeiden. Ein solcher Mundschutz muss
vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden individuell angefertigt werden.
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Wer übernimmt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen die Krankenkassen, allerdings nur die Grundversorgung, was per Gesetz „das Notwendige“ nicht übersteigen darf (ausreichend und wirtschaftlich). Grundsätzlich prüft jede Versicherung die Kostenübernahme und entscheidet dann je nach Sachlage, d.h. medizinischer Notwendigkeit und Schweregrad der Zahn- bzw. Kieferfehlstellung. Auch wird es eine Rolle spielen, ob Sie Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind. Unter den verschiedenen Kostenträgern gibt es relativ große Unterschiede, die wir Ihnen gerne persönlich erläutern.
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Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, wird nur eine private Behandlungsvereinbarung in Frage kommen. Genaue
Kosten sind, ohne den Patienten gesehen zu haben, pauschal nicht möglich, vieles hängt auch von der Behandlungsmethode, also
z. B. feste oder lose Zahnspange, ab.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung müssen bei uns nicht auf einmal bezahlt werden. Die Behandlung geht meist
über viele Monate, daher bietet sich eine Zahlung von überschaubaren Teilbeträgen an, wir finden immer eine Lösung, sprechen
Sie mit uns!
Es ist generell sinnvoll, bereits vor dem ersten Besuch eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie z. B. bei Signal Iduna abzuschließen.
Sprechen Sie hierfür Ihren Versicherungsberater an.
In häufigen Fällen ist es möglich, die komplette kieferorthopädische Behandlung oder anfallende Zusatzkosten, die von der Krankenkasse
nicht übernommen werden, steuerrechtlich geltend zu machen (Spitzensteuersatz wird gesenkt).
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